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Zeltplatzordnung

  1. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Festivalbesucher durch Diebstahl, Einbruch, Feuer , Vandalismus oder Naturereignisse entstehen.
  2. Den Weisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
  3. Das Mitbringen von Sperrmüll wie Sessel, Teppichen u. ä. ist nicht gestattet.
  4. Rettungs-, Fahr- und Fußwege sind ständig freizuhalten.
  5. Offenes Feuer und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist aufgrund der Brandgefahr nicht gestattet.
  6. Grillen ist nur mit dafür vorgesehenen Vorrichtungen erlaubt.
  7. Bei bestimmten Witterungsverhältnissen wie Sturm oder ähnlichem kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden.
  8. Beim Bemerken eines Feuers ist sofort das Sicherheitspersonal zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte, solltet ihr im Interesse der allgemeinen Sicherheit den Brand melden.
  9. Der Gebrauch von Autobatterien ausserhalb eines Kraftfahrzeuges auf den Park und Campingflächen ist nicht gestattet.
  10. Alle Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Mülltüten zu entsorgen. Zur Sauberhaltung sind Mülltüten kostenlos am Einlass erhältlich.
  11. Aus hygienischen Gründen dürfen Abwässer nur in dafür vorgesehene Ausgüsse entleert werden.
  12. Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
  13. Das Zelten ist nur mit gültigem Festivalticket gestattet.